Beitragsordnung

des Vereins FabLab Freising e.V. mit Beschluss vom 02.09.2020, gültig ab dem 01.01.2021.

§ 1 Grundlage

Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen an den Verein gemäß § 8 der Satzung des FabLab Freising e.V.

§ 2 Mitgliedsbeitrag

2.1 Der Mitgliedsbeitrag ist zum 01. Januar eines jeden Jahres fällig und beträgt regelmäßig pro Kalenderjahr:

  • Ordentliche Mitglieder (natürliche Personen)
    • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 12,00 EUR
    • ab dem 18. Lebensjahr 36,00 EUR

Familien haben die Möglichkeit, den Familienbeitrag zu wählen. Er gilt für alle im selben Haushalt lebenden Familienangehörige, seine Höhe beträgt 60,00 EUR.

Juristische Personen können auf Antrag gegenüber dem Vorstand Rahmenvereinbarungen mit dem Verein treffen, welche die teilweise oder vollständige Beitragsübernahme und ggf. Sonderkonditionen der ordentlichen Mitgliedschaft regelt. Stimmt der Vorstand einer Vereinbarung zu, ist diese schriftlich zu dokumentieren.

  • Fördernde Mitglieder (juristische Personen) 120,00 EUR
  • Ehrenmitglieder sind laut Satzung beitragsbefreit

Es steht jedem Mitglied frei, einen höheren Mitgliedsbeitrag zu entrichten, eine jährliche Anpassung der Beitragshöhe steht in diesem Fall jedem Mitglied frei.

Auf schriftlichen Antrag gegenüber dem Vorstand kann eine Beitragsermäßigung von bis zu 50% eingeräumt werden. Dies gilt insbesondere für Personen in Ausbildung, Studium oder Arbeitslosigkeit.

2.2 Bei Eintritt im Laufe eines Jahres ist bis zum 30.09. der volle Jahresbeitrag zu entrichten, ab dem 01.10. die Hälfte (50%) des in Abs. 1 genannten Mitgliedsbeitrages. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.

§ 3 Sonstiges

3.1 Der Mitgliedsbeitrag wird bargeldlos im elektronischen Einzugsverfahren mit Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats erhoben. Der Verein ist ermächtigt, etwaige Bearbeitungsgebühren der Banken bei Rücklastschriften an das Mitglied weiterzugeben. Außerdem kann bei schriftlichen Mahnungen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR erhoben werden. Änderungen der persönlichen Angaben, insbesondere der Bankverbindung, sind dem Vorstand unverzüglich mitzuteilen.

3.2 Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

Freising, 02. September 2020